BVA aktualisiert Merkblatt zur Afrikanischen Schweinepest
Mögliche Maßnahmen im Falle eines ASP-Fundes in Deutschland
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt immer näher. Der letzte Fundort eines infizierten Wildschwein-Kadavers in Westpolen lag nur noch 20 km von der Grenze zu Brandenburg entfernt. Der BVA steht in engem Kontakt zu verschiedenen Behörden und beobachtet die Entwicklung.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) erklärte auf Nachfragen des BVA u.a., dass die Maßnahmen im Falle eines ASP-Fundes in Deutschland beispielsweise Einschränkungen für die Nutzung landwirtschaftlicher und forstlicher Flächen umfassen könnten, um das Abwandern des Schwarzwildes zu verhindern. In Frage kämen Jagdruhe und weitere Verbote landwirtschaftliche und forstliche Flächen zu nutzen oder zu betreten.
Im weiteren Verlauf der Bekämpfung der ASP in der Schwarzwildpopulation könnte eine verstärkte Bejagung der Wildschweine oder das Anlegen von Jagdschneisen angeordnet werden. Hierdurch könnten ebenfalls Einschränkungen der Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen entstehen.
Sollten entsprechende Nutzungseinschränkungen oder -verbote angeordnet werden, kann der betroffene Eigentümer oder Besitzer, für den ihm dadurch entstehenden Aufwand oder Schaden, Ersatz nach landesrechtlichen Vorschriften verlangen. Ansprechpartner ist die anordnende Behörde.
Der BVA hat sein ASP-Merkblatt entsprechend der neuen Informationen vom LAVES aktualisiert. Dort können Sie die ganze Antwort der Behörde nachlesen.
Weiterführende Informationen zur ASP gibt es auch hier:
- Das Friedrich Loeffler Institut veröffentlicht wöchentlich (dienstags) eine Karte mit der aktuellen Verbreitung der ASP.
- Informationen zu Präventionsmaßnahmen, zur Informations- und Aufklärungskampagne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden sich auch unter dem Link Tiergesundheit.