Bundesrat beschließt Stoffstrombilanz
24.11.2017
Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2018 in Kraft
Der Bundesrat hat am Freitag der Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Die so genannte Stoffstrombilanzverordnung kann damit zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Einer bundeseinheitlichen Handhabung für einen Großteil der Tierhaltungsbetriebe verpflichtenden Stoffstrombilanz steht nichts mehr im Wege, heißt es aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).