Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel

13.04.2017

Anwendung im Winterraps
Nach Angaben vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herrschte in der landwirtschaftlichen Praxis vor Beginn der Winterrapsblüte Unsicherheit über den Einsatz bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel. Deshalb erläuterte das BVL in einer aktuellen Fachmeldung noch einmal die Vorschriften zum Schutz von Bienen.

Zahlreiche Anfragen beim BVL und den zuständigen Länderbehörden und den Zulassungsinhabern legen den Schluss nahe, dass Anwender offensichtlich die Sorge haben, B1-Mittel falsch anzuwenden und damit Bienenschäden zu verursachen.

B1-Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf blühende Pflanzen
Grundsätzlich gilt: Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich (B1) eingestuft sind, dürfen nicht auf blühende Pflanzen oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Die Anwendung ist auch unzulässig, wo blühende Unkräuter in der Kultur vorhanden sind.

Außerhalb der Blütezeit des Rapses hat man häufig die Situation, dass blühende Unkräuter in Teilbereichen eines Schlages auftreten. Dabei kann es sich um Vorgewende, Kuppen oder Senken mit schlechterem Auflauf oder Kulturstand handeln, um angelegte Blühstreifen im Schlag oder um Randbereiche, wo eine Unkrautbekämpfung nicht möglich oder nicht erfolgreich war. In solchen Fällen braucht man auf den Einsatz eines bienengefährlichen Pflanzenschutzmittels nicht komplett zu verzichten, sondern es sind nur die Bereiche mit blühenden Pflanzen bei der Behandlung auszusparen, und zwar so, dass sie auch nicht von Abtrift getroffen werden.

In den Pflanzenschutzaufzeichnungen ist die tatsächlich mit einem B1-Mittel behandelte Fläche zu vermerken. Ein solches Vorgehen ist zwar aufwendig, kann aber dennoch für das Resistenzmanagement sinnvoll sein. Denn bei einem kompletten Verzicht auf die bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel drohen weiter abnehmende Sensitivitäten von resistenten Schädlingen wie Rapsglanzkäfern oder Kohlschotenrüsslern gegenüber den Wirkstoffen der bienenungefährlichen Mittel (Tau-Fluvalinat, Etofenprox, Thiacloprid und Acetamiprid), sodass in naher Zukunft diese Wirkstoffe nicht mehr hinreichend wirken werden.