Aktuelles BVA-Merkblatt zum Thema „Früchtepfandrecht“ erschienen
Die Abschaffung des Früchtepfandrechtes wurde vielfach diskutiert, allerdings gibt es derzeit kein anderes Sicherungsmittel, was eine so unkomplizierte und gleich sichere Möglichkeit der Kreditsicherung bietet. Zum Saisonstart informieren wir Sie daher zum derzeitigen Sachstand über ein aktuelles Merkblatt. Das Merkblatt steht im Mitgliederbereich in der Rubrik Rechtliche Bestimmungen unter dem Punkt Allgemeine Geschäftsbedingungen im PDF-Format (404 KB) zum Download bereit. Das Früchtepfandrecht beruht auf dem Gesetz zur Sicherung der Düngemittel und Saatgutversorgung vom 19.01.1949 und war zunächst befristet bis zum 01.08.1951. Der Gesetzgeber wollte durch die Schaffung eines gesetzlichen Früchtepfandrechtes die Versorgung der Landwirte mit Düngemitteln und Saatgut sicherstellen, auch wenn diese nicht in der Lage sind diese zu bezahlen.
Einen Mustervertrag und weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Fachbereich Recht zuständigen BVA-Referentin Frau Johanna Preuss oder Frau Inken Garbe, per E-Mail: rechtsberatung@bv-agrar.de oder telefonisch unter Telefon: 030 / 2790 741-11.