Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel "IsoPro 500" widerrufen
27.01.2016
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Herbizid IsoPro 500 (GP-Nummer 003922-00/019) widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP- Genehmigung für den Parallelhandel- Nummer.