Zurück zur sachlichen Diskussion beim Pflanzenschutz

28.03.2017

Politik muss wissenschaftliche Prüfungsverfahren anerkennen
Berlin – Mit Nachdruck fordert der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA), Berlin, bei der Neu- und Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln Entscheidungen ausschließlich auf wissenschaftlich begründeter Basis. „Alle Beteiligten müssen sich zu den gültigen wissenschaftlichen Prüfungsverfahren bekennen“, betont BVA-Präsident Rainer Schuler anlässlich der Jahrespressekonferenz am Dienstag in Berlin. Dies müsse auch für den Wirkstoff Glyphosat gelten, betont der BVA-Präsident. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) habe nach einer umfangreichen Prüfung festgestellt, dass Glyphosat nicht zu den krebserregenden Stoffen gehört. Von den politisch Verantwortlichen in Brüssel und Berlin fordert des BVA nun die bis zum Jahresende geltende vorübergehende Zulassung von Glyphosat zu verlängern.

Pauschale Senkung der Pflanzenschutzanwendung gefährdet Ertrags- und Qualitätssicherheit
Der BVA begrüßt ausdrücklich die Bemühungen, Risiken zu reduzieren, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sind. Forderungen nach einem generellen Verzicht oder einer pauschalen Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefährden jedoch die Ertragssicherheit und die Qualität der Agrar-Produkte. Mit jährlichen Getreideexporten von 6 bis 8 Mio. t sichert die hiesige Produktion die Ernährung von mindestens 60 bis 80 Mio weiteren Menschen in den klimatisch weniger privilegierten Ländern des Nahen Ostens und Afrikas. „Die hohen Erträge, die in Deutschland bei konventionell erzeugtem Getreide erzielt werden, sind ohne Pflanzenschutz nicht möglich“, stellt der BVA Präsident fest.

Von dem in Deutschland praktizierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geht für die Verbraucher keine Gefahr aus. Die allermeisten der heute in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirk-stoffe sind keiner Giftklasse zugeordnet, so Schuler, das heißt, sie sind weniger giftig als Kochsalz. Dass in Lebensmitteln Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden werden, ist angesichts der immer besseren Analysemethoden keine Überraschung. „Die äußerst geringen Nachweisgrenzen im Nanogramm-Bereich entsprechen einem Stück Würfelzucker im Bodensee“, verdeutlicht der BVA-Präsident. Die gesetzlichen Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel-Rückstände beinhalten einen Sicherheitsfaktor von 100. Deshalb sind in der Regel auch die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung festgestellten 1,3 Prozent Grenzwertüberschreitungen keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten.


Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach geltenden Regeln macht Lebensmittel sicherer
„Natürlich vorkommende Gifte wie Mykotoxine sind für den Verbraucher ein viel größeres Risiko“, warnt Schuler. Fusarium-befallenes Getreide kann Pilzgifte entwickeln, die zu erheblichen Organschäden, Krebs, Entwicklungsverzögerungen bei Kindern und hormonellen Veränderungen führen können. Solche Gesundheitsschäden werden jedes Jahr weltweit, besonders in den weniger entwickelten Ländern in erheblichem Umfang dokumentiert. Als wirksamste Methode zur Vermeidung des Befalls von Getreide mit Fusarienpilzen hat sich gerade der Einsatz von Fungiziden erwiesen. Diese können den Fusariumbefall so einschränken, dass die Belastung mit Pilzgiften um eine 10er-Potenz reduziert wird. „Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln nach den Regeln der guten fachlichen Praxis macht unsere Nahrungsmittel sicherer“, stellt der BVA-Präsident fest.

Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes anwenden
Intentionen zur pauschalen Mengenreduktion bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln lehnt der BVA kategorisch ab, da dieser Ansatz weder mit der guten fachlichen Praxis noch mit den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes vereinbar ist. Vielmehr sollten die Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes genutzt werden, um bei den Anwendern eine weitere Sensibilisierung bezüglich der Risi-kominimierung sowie eine weitere Verbesserung der Sachkunde zu erreichen.


Forderungen des BVA
1. Im Interesse eines Verbraucher- und Umweltschutzes, der die Bereitstellung qualitativ hochwertiger heimischer Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen nicht gefährdet, müssen ideologische Fronten aufgebrochen und ein konstruktiver, konsensorientierter Dialog der unterschiedlichen Interessengruppen geführt werden. Als Plattform bietet sich hierfür das Forum zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz an.
2. Um Risiken weiter zu reduzieren, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sind, muss das Beratungsangebot ausgebaut und die Fortbildungen zum Pflanzenschutz zielgruppenspezifisch gestaltet werden.
3. Bei agrarpolitischen Anpassungen darf es keine nationalen Alleingänge geben, da diese unweigerlich zu akuten Wettbewerbsverzerrungen führen.
4. Insgesamt muss die Kommunikation zwischen Agribusiness, Verbrauchern, Wissenschaft und Politik besser gestaltet und der Wissenstransfer ausgebaut werden.

Der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) ist die Interessenvertretung des privaten Agrarhandels in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bereiten, die von der Landwirtschaft gelieferten Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, qualitativ durch Trocknung und Reinigung auf und vermarkten diese Produkte als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Zudem vertreiben sie sowohl Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemittel als auch Futtermittel an die Landwirtschaft. Unsere Mitglieder haben eine entscheidende Funktion in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette inne.

Kontakt:
Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA)
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