EU-Kommission will Potential organischer Dünger besser ausnutzen

12.09.2016

Köln - Mit einer komplett überarbeiteten EU-Düngemittel-Verordnung will die EU-Kommission die Verwendung organischer Abfälle als Düngemittel erleichtern und sie nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellen. Der durch die neue EU-Düngemittelverordnung ist mit einer deutlichen Zunahme von organischen Düngemitteln zu rechnen, erklärt der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA), Berlin, anlässlich des Nacherntegesprächs am Dienstag in Köln. Vor allem die Betrachtung möglicher Düngemittel aus organischen Reststoffen darf sich nicht nur auf den Gedanken der Kreislaufwirtschaft und die Versorgung mit Nährstoffen aus eigenen Quellen reduzieren lassen.

Vor allem bei so genannten Siedlungsabfällen wie Klärschlamm oder Bio-Abfall-Kompost kann das Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass Reste von Haushaltschemikalien, Arzneimitteln oder hormonell wirkende Subtanzen (z. B. Anti-Baby-Pille) das Substrat belasten und durch die Ausbringung ungewollt in das Ökosystem Acker und schließlich in den Nahrungskreislauf des Menschen gelangen.

Daher hält es der BVA für dringend geboten, einen Qualitäts- und Sicherheitsmaßstab über eine Positivliste festzuschreiben. Durch die Prüfung von Düngemitteln und Aufnahme in die Liste wäre gewährleistet, dass lediglich anerkannte Düngemittel in der Landwirtschaft Verwendung finden.

Die Wiederverwendung von Rohstoffen, die derzeit als Abfall entsorgt werden, ist einer der zentralen Grundsätze des Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das im Dezember 2015 angenommen wurde. Die im März vorgelegte Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.

Grenzwert für Cadmium in Phosphatdüngern

Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln. Mit der Verordnung soll ein EU-Grenzwert für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt werden. Die Grenzwerte werden von 60 mg/kg P2O5 auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt.

Die EU ist stark abhängig von Importen außerhalb Europas. Etwa 90 % des in der EU verwendeten mineralischen Phosphats werden hauptsächlich aus Marokko, Tunesien und Russland eingeführt. Vor allem marokkanische Ware ist natürlicherweise mit höheren Cadmiumgehalten belastet. Nach BVA-Einschätzung dürfte ein Grenzwert unter 60 mg dazu führen, dass P-Dünger vornehmlich aus Nordafrika zumindest in bisher aufbereiteter Form vielfach nicht mehr verwendet werden können. Das heißt im Umkehrschluss, die Import-Abhängigkeit könnte sich damit auf noch weniger Abbauregionen konzentrieren, bzw. Cadmium belastete Ware muss aufbereitet werden. Beides wird letztlich zu höheren P-Preisen führen.

Nach Statistiken der EU-Kommission werden derzeit 5 % der Bioabfälle recycelt. Nach Berechnungen der Kommission könnten bis zu 30 % der nichtorganischen Düngemittel ersetzt werden, wenn mehr Bioabfälle wiederverwertet würden. Derzeit importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. t Phosphate, nach den Plänen der EU-Kommission sollen bis zu 30 % dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzt werden.

Der Verordnungsentwurf wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach Annahme tritt die Verordnung unmittelbar in Kraft. Für Behörden und Unternehmen ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

 

Der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) ist die Interessenvertretung des privaten Agrarhandels in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bereiten, die von der Landwirtschaft gelieferten Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, qualitativ durch Trocknung und Reinigung auf und vermarkten diese Produkte als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Zudem vertreiben sie sowohl Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemittel als auch Futtermittel an die Landwirtschaft. Unsere Mitglieder haben eine entscheidende Funktion in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette inne.

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