Ernährungssicherung ohne Pflanzenschutz undenkbar

12.09.2016

Sachliche Diskussion beim Pflanzenschutz gefordert

Die moderne Landwirtschaft sorgt zuverlässig dafür, dass dem Verbraucher ausreichend qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Fortschrittliche Methoden der Landbewirtschaftung, zu denen unter anderem die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört, tragen wesentlich zu diesem Erfolg bei.

Vor dem Hintergrund der steigenden Weltbevölkerung ist der Pflanzenschutz ein entscheidender Faktor zur Ernährungssicherung. Dauerversuche des Julius Kühn-Instituts zeigen, dass eine Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzes um mehr als 25 Prozent das Risiko von Ertragsverlusten entscheidend erhöht. Ein genereller Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verursacht starke Mindererträge. Je nach Standort, Bodenbearbeitung, Kulturart und Sorte ergaben die Dauerversuche Ertragsverluste durch Schadorganismen von 20 bis 75 Prozent bei Getreide, von 25 Prozent bei Kartoffeln und von zehn bis 30 Prozent bei Mais. Gleichzeitig steigen die variablen Produktionskosten durch zusätzliche Bodenbearbeitungsmaßnahmen zur Eindämmung u.a. von unerwünschten Wildkräutern.

Der BVA begrüßt ausdrücklich die Bemühungen, Risiken zu reduzieren, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sind. Eine pauschale Reduzierung der Pflanzenschutzmittelanwendung in Deutschland würde jedoch zu mehr Importen von Agrargütern führen. Hinzu kommt, dass die Produktion in Weltregionen abwandert, in denen das Ertragspotential je Flächeneinheit in der Regel geringer ist als in Mitteleuropa. Neben der Ertragssicherung ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auch für die Lebens- und Futtermittelsicherheit entscheidend, zum Beispiel um die Belastung der Ernteprodukte mit Mykotoxinen so gering wie möglich zu halten.

Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes anwenden

Intentionen zur pauschalen Mengenreduktion bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln lehnt der BVA ab, da dieser Ansatz weder mit der guten fachlichen Praxis noch mit den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes vereinbar ist. Vielmehr sollten die Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes genutzt werden, um bei den Anwendern eine weitere Sensibilisierung bezüglich der Risikominimierung sowie eine weitere Verbesserung der Sachkunde zu erreichen.

Wissenschaftsbasierte Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind im Pflanzenschutzgesetz auf Basis des EU-Rechts strenge Maßstäbe festgelegt. Um die Sicherheit der Produkte weiter zu erhöhen, steigen die Anforderungen für die Zulassung ständig. In regelmäßigen Abständen wird erneut überprüft, ob ein Produkt und sein Wirkstoff noch den Anforderungen entsprechen, die man nach neuestem Stand der Wissenschaft an ein sicheres und umweltverträgliches Pflanzenschutzmittel stellt.

Wirkstoffe werden EU-weit nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten genehmigt. In Deutschland bewerten unabhängige Behörden wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier auf Risikobasis. Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt sowie das Verhalten in der Umwelt. Das Julius Kühn-Institut (JKI) prüft die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit sowie die praktische Anwendung und den Nutzen. Bei der nationalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verfügt das UBA über einen Einvernehmensstatus. Das bedeutet, eine Zulassung darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen.

In der öffentlichen Diskussion wird  zunehmend vom Grundsatz der wissenschaftlichen Risikobewertung abgewichen und die Neutralität der an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden angezweifelt. Das führt zur Verbraucherverunsicherung und untergräbt die Autorität der relevanten Institute nachhaltig.

Forderungen des BVA

  1. Der BVA fordert die Bundesregierung auf, sich zu den gültigen wissenschaftlichen Prüfungsverfahren zu bekennen und somit auch das Vertrauen in die Arbeit der eigenen und der europäischen Institutionen zu untermauern.
  1. Der BVA lehnt eine pauschale Reduzierung der Pflanzenschutzmittelanwendung in Deutschland ab. Bei agrarpolitischen Anpassungen darf es keine nationalen Alleingänge geben, da diese zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  1. Der BVA befürwortet jeden Dialog, sofern er der sachlichen Meinungsbildung dient. Die öffentliche Diskussion bietet die Chance, mit allen Interessenvertretern Konzepte zum Schutz der Nutzpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen weiterzuentwickeln. In diesem Kontext setzt sich der BVA für eine Innovationsförderung und Fortentwicklung der Ressortforschung.
  1. Im Interesse eines Verbraucher- und Umweltschutzes, der die Bereitstellung qualitativ hochwertiger heimischer Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen nicht gefährdet, ist ein konstruktiver, konsensorientierter Dialog der unterschiedlichen Interessengruppen zu führen. Als Plattform bietet sich hierfür das Forum zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz an.
  1. Um Risiken weiter zu reduzieren, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sind, muss das Beratungsangebot ausgebaut und die Fortbildungen zum Pflanzenschutz zielgruppenspezifisch gestaltet werden.

 

Der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) ist die Interessenvertretung des privaten Agrarhandels in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bereiten, die von der Landwirtschaft gelieferten Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, qualitativ durch Trocknung und Reinigung auf und vermarkten diese Produkte als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Zudem vertreiben sie sowohl Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemittel als auch Futtermittel an die Landwirtschaft. Unsere Mitglieder haben eine entscheidende Funktion in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette inne.

Kontakt:
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