BVA-Pressekonferenz: Zurück zur sachlichen Diskussion beim Pflanzenschutz

28.03.2017

Berlin - Mit Nachdruck fordert der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA), Berlin, bei der Neu- und Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln Entscheidungen ausschließlich auf wissenschaftlich begründeter Basis. „Alle Beteiligten müssen sich zu den gültigen wissenschaftlichen Prüfungsverfahren bekennen“, betont BVA-Präsident Rainer Schuler anlässlich der Jahrespressekonferenz am Dienstag in Berlin. Dies müsse auch für den Wirkstoff Glyphosat gelten, betont der BVA-Präsident. Der BVA begrüßt ausdrücklich die Bemühungen, Risiken zu reduzieren, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sind. Forderungen nach einem generellen Verzicht oder einer pauschalen Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gefährden jedoch die Ertragssicherheit und die Qualität der Agrar-Produkte.

Die allermeisten der heute in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sind keiner Giftklasse zugeordnet, so Schuler, das heißt, sie sind weniger giftig als Kochsalz. Die gesetzlichen Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel-Rückstände beinhalten einen Sicherheitsfaktor von 100. Deshalb sind in der Regel auch die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung festgestellten 1,3 Prozent Grenzwertüberschreitungen keine Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten. „Natürlich vorkommende Gifte wie Mykotoxine sind für den Verbraucher ein viel größeres Risiko“. Als wirksamste Methode zur Vermeidung des Befalls von Getreide mit Fusarienpilzen hat sich gerade der Einsatz von Fungiziden erwiesen. Diese können den Fusariumbefall so einschränken, dass die Belastung mit Pilzgiften um eine 10er-Potenz reduziert wird. „Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln nach den Regeln der guten fachlichen Praxis macht unsere Nahrungsmittel sicherer“, stellt der BVA-Präsident fest.