Agrarausschuss lehnt Anträge gegen Pflanzenschutz ab

30.06.2017

Nationaler Aktionsplan (NAP) ist beispielhaft für Europa

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  18/7240, 18/12382 sowie ein Verbot von Bienengiften 18/12384 in seiner Sitzung am 28. Juni 2017 abschließend beraten und abgelehnt. Die Fraktion der CDU/CSU stellte in der Beschlussempfehlung (18/12980) fest, dass Pflanzenschutzmittel dann angewendet würden, wenn es nötig sei. Sie dienten dem Schutz der Pflanzen und ihre Anwendung erfolge bedarfsgerecht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten unter anderem ein Pflanzenschutzmittel-Reduktionsprogramm gefordert. Darüber hinaus sollte ein Maßnahmenpaket erstellt werden, um den Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat in Unkrautvernichtungsmitteln in der Landwirtschaft zu beenden.

Strategien für zielgerichteten Pflanzenschutz verfolgen

Die Aussagen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass ein Anstieg im Pflanzenschutzmittelverbrauch zu verzeichnen sei, seien so nicht haltbar. Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die Bundesregierung bereits 2013 den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) beschlossen habe. Mit ihm würden die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen möglichen Risiken weiter reduziert. In einem öffentlichen Workshop des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Juni 2016 wären die Teilnehmer einvernehmlich zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das Gesamtkonzept des NAP zielführend sei, den nachhaltigen Pflanzenschutz zu fördern. Die Grünen hatten in dem Antrag kritisiert, dass sich der Nationale Aktionsplan als wirkungslos erwiesen habe und ein Rückgang der biologischen Vielfalt zu verzeichnen sei. Die Fraktion der CDU/CSU führte weiter aus, dass die EU-Kommission zudem die von Deutschland durchgeführten Maßnahmen und Ergebnisse als positiv und beispielhaft bewertet habe. Der risikobasierte Ansatz des NAP sei demnach richtig und die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN propagierte Mengensteuerung der falsche Weg. Zudem müsse zur Kenntnis genommen werden, dass im Bereich der  biologischen Vielfalt in Deutschland viele Maßnahmen bereits auf den Weg gebracht worden seien.

Anträge für neue Wirkstoffe schneller bearbeiten

Die  Fraktion  der SPD  betonte, viele Forderungen in den Anträgen seien richtig und wichtig. Allerdings hält sie den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Weg einer Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Praxis für nicht umsetzbar. Es könne nicht das alleinige Ziel sein, die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel einfach zu reduzieren, sondern es müsse die Strategie verfolgt werden, mit den eingesetzten Mitteln zielgerichteter zu arbeiten. Hierfür werde mehr Forschung für die Entwicklung neuer Wirkstoffe und von Alternativen zu den bisherigen Pflanzenschutzmitteln sowie mehr Personal bei den hiesigen Zulassungsbehörden benötigt, damit Anträge für neue Wirkstoffe schneller bearbeitet werden könnten als bisher. Bei der Verwendung von Glyphosat könne der „Schalter“, wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, nicht sofort umgelegt werden, sondern es werde ein längerfristiger Ausstiegsplan benötigt, der den Landwirten Verlässlichkeit biete. Für die  private und kommunale Anwendung forderte die SPD hingegen ein sofortiges Verbot.

Die Fraktion DIE LINKE. äußerte, Deutschland habe einen deutlichen Rückgang von Insekten zu verzeichnen. Hierbei stünden Pflanzenschutzmittel zu Recht im Zentrum der Betrachtung. Bei ihrer Anwendung müsse es zu  einem Paradigmenwechsel kommen.