EU gefährdet durch das Verbot von Neonikotinoiden den Anbau von einheimischen Eiweiß-Futtermitteln

Mit großer Enttäuschung reagieren der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) und der Bundesverband der VO-Firmen e.V. (BVO) auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der EU-Kommission vom 25. Mai 2013, die ein umfangreiches Verbot für die Anwendung der drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonikotinoide ab dem 01. Dezember beinhaltet.
Mit dieser Entscheidung hat die EU-Kommission trotz eindeutiger Warnungen aus Wissenschaft und Wirtschaft dazu beigetragen, den Rapsanbau in Deutschland und der EU bereits ab der Aussaat 2014 erheblich zu behindern. Durch die geplanten Einschränkungen beim Schutz vor wichtigen Rapsschädlingen würden die wirtschaftlichen Bedingungen für den Anbau von Raps – neben den drohenden Einschränkungen durch die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – weiter verschlechtert, da das Verbot der drei Wirkstoffe nach Expertenmeinung nur durch verstärkte Pflanzenschutzmaßnahmen auf dem Feld abgemildert, aber nicht vollständig ausgeglichen werden kann. Für die betroffene Agrarwirtschaft ist nicht nachvollziehbar, warum die EU-Institutionen sich bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf den Gefahrenaspekt berufen, aber jüngste Monitoringstudien aus Deutschland und Großbritannien nicht berück-sichtigten, die eine Gefährdung der Bienen durch Neonikotinoide unter Feldbedingungen eindeutig relativierten, so die Verbände. „In diesem Zusammenhang wird durch die EU völlig ignoriert, dass die gesamte Agrarwirtschaft, von der Landwirtschaft über die Landmaschinentechnik, der Pflanzenschutzindustrie bis hin zu den Beizanlagenbetreibern, seit der Kalamität 2008 in neue Technik, Ausbildung des Personals und neue Qualitätsmanagementsysteme wie SeedGuard in Millionenhöhe investiert hat, um den höchstmöglichen Schutz für die Bienen zu erreichen“, so der Geschäftsführer beider Verbände, Robert Künzel. So lägen heute die Abriebwerte für gebeiztes Saatgut nachweislich auf einem extrem niedrigen Niveau. Mit der EU-Entscheidung trage man jedenfalls nicht dazu bei, die Beteiligten weiter zu motivieren, wenn die bisherigen Anstrengungen nicht anerkannt werden. Vielmehr müsse man auf zusätzliche Spritzmaßnahmen auf dem Feld zurückgreifen, um den einheimischen Rapsanbau vor drohenden Ertragseinbußen zu bewahren. Eine gezielte Beizapplikation ist dem gegenüber für alle Nützlinge die beste Pflanzenschutzmaßnahme. Vor diesem Hintergrund fordern BVA und BVO die EU-Institutionen nachdrücklich auf, sich so schnell wie möglich mit den mittlerweile umgesetzten Qualitätsmanagementverfahren sowie neuesten Erkenntnissen der Wertschöpfungskette beim Rapsanbau zu befassen und diese Er-kenntnisse entsprechend zu würdigen. Sonst gehe der Schuss nach hinten los und wir hätten künftig deutlich weniger Rapsblüten als Futterbasis für die Bienen bzw. Rapsschrot für die Tierproduktion zur Verfügung und es würde noch mehr Mais als Alternative zu Raps angebaut werden als bisher. BVA und BVO fordern das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, keine nationalen Sonderwege zu beschreiten, die über das aus Brüssel geforderte Maß hinausgehen. BVA und BVO sehen darin nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Saatgutaufbereiter, sondern auch die der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EU mittelfristig gefährdet.

29.05.2013

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Martin Courbier
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